Unsere allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Kostenvoranschläge,
sowie Verträge über Lieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen
und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn
sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Mit der Erteilung eines
Auftrages erkennt der Käufer unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
an.
Wir behalten uns bei unseren
Kostenvoranschlägen, Entwürfen, speziellen Zusammenstellungen und anderen
Unterlagen eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor, diese
dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Angebot
Alle Angebote, Lieferfristen
und sonstige Zusagen sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes
ausdrücklich vereinbart.
Alle Vereinbarungen,
insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern , bzw. telefonische
Absprachen, werden erst nach schriftlicher Bestätigung für uns verbindlich.
Alle Preise verstehen
sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Rheinbach einschließlich Verpackung.
Die Umsatzsteuer wird
in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe und gesondert in Rechnung
gestellt.
Lieferung
Lieferfristen gelten vorbehaltlich
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben
etwas anderes schriftlich zugesagt. Die Vereinbarung von vereinbarten
Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, daß sämtliche vom Käufer zu
liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. rechtzeitig bei
uns eingehen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert.
Bei höherer Gewalt und
anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, resultierend aus Waren- oder Energiemangel,
Brand oder anderen ähnlichen Ursachen, sowie Verkehrsstörungen, welche
außerhalb der betrieblichen Sphäre ihren Ursprung haben, tritt Lieferverzug
nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Verhinderung, oder einer angemessenen Anlaufzeit nach Herstellung
normaler Produktionsmöglichkeiten hinauszuschieben, oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn die Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten.
Bei verspäteter Lieferung
aus Gründen des vorhergehendes Absatzes, sind wir nicht zur Zahlung
von Vertragsstrafen und/ oder Schadensersatz verpflichtet. Im übrigen
sind Schadenersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässig
verursachter Verzögerung beschränkt.
Wir behalten uns vor,
Teillieferungen vorzunehmen.
Bei Sonderanfertigungen
behalten wir uns vor, hergestellte Mehrmengen bis maximal 10 % der bestellten
Gesamtmenge zu liefern und zu berechnen.
Der Versand der Ware erfolgt
in allen Fällen auf Gefahren des Käufers. Die Gefahr geht spätestens
mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, auch bei Vereinbarung
über frachtfreie Lieferung. Art und Wege des Versandes sind, falls nichts
anderes vereinbart worden ist, unsere Entscheidung. Auf Wunsch des Käufers
wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruchtransport, Feuer
und Wasserschaden versichert.
Rücksendungen reisen,
falls nicht anders vereinbart, auf Gefahr und Kosten des Absenders.
Abnahme, Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware
unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Werden Mängel, Fehlmengen
oder Falschlieferung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Wareneingang
beanstandet, so gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die
unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer
gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an
uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus.
Für die Rechnungsstellung sind die in unserem Versand festgestellten
Maße, Gewichte und Stückzahlen maßgebend.
Geringfügige Abweichungen
von Qualität, Farbe, Maße und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
Bei von uns anerkannter
Mängelrüge haben wir entweder die Wahl Ersatzware zu liefern, oder den
Kaufpreis herabzusetzen, oder den Vertrag zu wandeln.
Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche auch wegen Nichtlieferung oder
nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen
und rechtlichen Grund, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen
an der beanstandeten Ware zu.
Zur Vornahme aller von
uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzwaren,
hat der Käufer uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Auskünfte über Gebrauchsanwendungsmöglichkeiten
unserer Produkte, technische Beratung, sowie alle weiteren Angaben erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige
Schutzrechte Dritter - und befreien den Käufer nicht von der eigenen
Prüfung unsrer Produkte für den beabsichtigten Zweck. Schadenersatz
wird nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung
unsererseits geleistet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt
bis zur Bezahlung aller unserer der Geschäftsverbindung zustehenden
Forderungen unser Eigentum. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
kann der Käufer über die gelieferte Ware verfügen. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig und werden uns gegenüber
unwirksam. Etwaige Pfändungen Dritter sind uns zur Geltendmachung unseres
Eigentumrechts unverzüglich mitzuteilen.
Das Bekanntwerden von
Tatsachen, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen
und die Weigerung des Käufers die Erfüllung des Vertrages durch Zug
- um - Zug Leistung oder durch Sicherungsleistungen zu gewährleisten,
berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. An uns nicht bekannte Käufer
kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme erfolgen.
Zahlung
Rechnungen sind generell,
ohne jeden Abzug innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Rechnungsdatum
fällig, ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben
der Rechnung zulässig. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs, bzw.
der Tag der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.
Zahlungen werden zunächst
zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten
fälligen Posten verwendet.
Bei Zahlung nach Ablauf
von dreißig Tagen behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen
Kreditzinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen, zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Gegenüber unseren Forderungen
kann nur hochgerechnet oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden,
wenn wir die Forderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt
ist.
Weiterverkauf
Der Weiterverkauf unsrer
Produkte ist nur in Originalverpackungen gestattet. Ihre Um - und Abfüllung
ist entsprechend § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Rheinbach.
Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch
bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich, das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine
unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Datenverarbeitungsklausel
der Käufer wird hiermit
darüber unterrichtet, daß personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen
Geschäftsbeziehung gespeichert und - soweit gesetzlich zulässig - verwendet
bzw. übermittelt werden.