Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemein

  • Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Kostenvoranschläge, sowie Verträge über Lieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
  • Wir behalten uns bei unseren Kostenvoranschlägen, Entwürfen, speziellen Zusammenstellungen und anderen Unterlagen eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor, diese dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Angebot

  • Alle Angebote, Lieferfristen und sonstige Zusagen sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
  • Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern , bzw. telefonische Absprachen, werden erst nach schriftlicher Bestätigung für uns verbindlich.
  • Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Rheinbach einschließlich Verpackung.
  • Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferung

  • Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich zugesagt. Die Vereinbarung von vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, daß sämtliche vom Käufer zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. rechtzeitig bei uns eingehen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
  • Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, resultierend aus Waren- oder Energiemangel, Brand oder anderen ähnlichen Ursachen, sowie Verkehrsstörungen, welche außerhalb der betrieblichen Sphäre ihren Ursprung haben, tritt Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung, oder einer angemessenen Anlaufzeit nach Herstellung normaler Produktionsmöglichkeiten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn die Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten.
  • Bei verspäteter Lieferung aus Gründen des vorhergehendes Absatzes, sind wir nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und/ oder Schadensersatz verpflichtet. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Verzögerung beschränkt.
  • Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen.
  • Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, hergestellte Mehrmengen bis maximal 10 % der bestellten Gesamtmenge zu liefern und zu berechnen.
  • Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahren des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, auch bei Vereinbarung über frachtfreie Lieferung. Art und Wege des Versandes sind, falls nichts anderes vereinbart worden ist, unsere Entscheidung. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruchtransport, Feuer und Wasserschaden versichert.
  • Rücksendungen reisen, falls nicht anders vereinbart, auf Gefahr und Kosten des Absenders.

Abnahme, Gewährleistung

  • Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
  • Werden Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Wareneingang beanstandet, so gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Rechnungsstellung sind die in unserem Versand festgestellten Maße, Gewichte und Stückzahlen maßgebend.
  • Geringfügige Abweichungen von Qualität, Farbe, Maße und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
  • Bei von uns anerkannter Mängelrüge haben wir entweder die Wahl Ersatzware zu liefern, oder den Kaufpreis herabzusetzen, oder den Vertrag zu wandeln.
  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche auch wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen und rechtlichen Grund, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
  • Zur Vornahme aller von uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzwaren, hat der Käufer uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
  • Auskünfte über Gebrauchsanwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung, sowie alle weiteren Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unsrer Produkte für den beabsichtigten Zweck. Schadenersatz wird nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung unsererseits geleistet.

Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs kann der Käufer über die gelieferte Ware verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig und werden uns gegenüber unwirksam. Etwaige Pfändungen Dritter sind uns zur Geltendmachung unseres Eigentumrechts unverzüglich mitzuteilen.
  • Das Bekanntwerden von Tatsachen, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und die Weigerung des Käufers die Erfüllung des Vertrages durch Zug - um - Zug Leistung oder durch Sicherungsleistungen zu gewährleisten, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. An uns nicht bekannte Käufer kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme erfolgen.

Zahlung

  • Rechnungen sind generell, ohne jeden Abzug innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben der Rechnung zulässig. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs, bzw. der Tag der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.
  • Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten verwendet.
  • Bei Zahlung nach Ablauf von dreißig Tagen behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen, zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Gegenüber unseren Forderungen kann nur hochgerechnet oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Forderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

Weiterverkauf

  • Der Weiterverkauf unsrer Produkte ist nur in Originalverpackungen gestattet. Ihre Um - und Abfüllung ist entsprechend § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rheinbach.

Verbindlichkeit des Vertrages

  • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich, das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Datenverarbeitungsklausel

  • der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, daß personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehung gespeichert und - soweit gesetzlich zulässig - verwendet bzw. übermittelt werden.